Der Kreistag


ist die Vertretung der Bürger des Landkreises und der Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der EU, die wahlberechtigt und stimmberechtigt in Kreisangelegenheiten sind, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten im Landkreis wohnen.

Ihm obliegt als Hauptorgan die kommunalpolitische Arbeit. Er kontrolliert seine Beschlüsse und kann vom Landrat Informationen zu wichtigen Angelegenheiten des Landkreises erfragen. Der Kreistag kann beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen, soweit keine gesetzliche Regelung entgegensteht.

Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat.

Die konstituierende Sitzung des Kreistages Erzgebirgskreis fand am 18.09.2008 am Kreissitz Annaberg-Buchholz statt.